Rechtsanwältin Tanja E. Rottmann
Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO
Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO
Verbraucherinsolvenz
Pfändungstabelle
Vorteile
Beispielsfälle
Pflichten des Schuldners
Das Problem: Überschuldung

In Deutschland sind ca. 3 Mio. Haushalte von Überschuldung betroffen.

Die Gründe, wie es zu einer Überschuldung kommen kann ist lang:

Arbeitslosigkeit, Scheidung, verführerische Waren, Selbstständigkeit, etc., ...

Neben den Schulden an sich haben Schuldner oft psychische Probleme und sind mit den ständigen Inkassoschreiben, Pfändungen und Gerichtsverfahren überfordert.

Seit 1999 wurden bereits mehr als 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren bei den Amtsgerichten eingereicht. Die Anzahl ist noch einmal dadurch gestiegen, dass die Gerichtskosten im Regelfall gestundet werden können.

Von einer Überschuldung spricht man letztlich dann, sofern man innerhalb von 6 Jahren nicht aus eigener Kraft aus den Schulden herauskommt.

Hilfe biete ich jedoch neben dem Verbraucherinsolvenzverfahren auch bei außergerichtlichen Vergleichen mit den Gläubigern.

 

 


 


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