Rechtsanwältin Tanja E. Rottmann
Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO
Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO
Das Problem: Überschuldung
Verbraucherinsolvenz
Pfändungstabelle
Beispielsfälle
Pflichten des Schuldners
Vorteile

Vorteile eines Insolvenzverfahrens für den Schuldner

  • keine Schreiben durch Gläubiger mehr - diese melden einmalig ihre Forderung beim Treuhänder an
  • (Einzel-) Zwangsvollstreckungen der Gläubiger werden zu Ruhen gebracht
  • alle Maßnahmen werden zentral bei einer Person (Treuhänder) gebündelt
  • Restschuldbefreiung nach 6 Jahren und damit Restforderungserlass mit Kosten und weiter ausflaufenden Zinsen
  • klare Regeln und hohe Freibeträge (insbesondere bei Familien) bezüglich der Abgabe des pfändbaren Betrages an die Gläubiger

Nachteile eines Insolvenzverfahren

Alle Nachteile, die man mit einer Insolvenz verbindet, stammen nicht aus der Insolvenz selbst, sondern sind Folge der Schulden.
  Man zahlt letztlich nur den Betrag an die Gläubiger, den man auch bei einer Zwangsvollstreckung an einen einzelnen Gläubiger zahlen müsste. Auch Lohnpfändungen und SCHUFA-Einträge sind Folge der Schulden, nicht jedoch des Insolvenzverfahrens.
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