Vorteile eines Insolvenzverfahrens für den Schuldner
keine Schreiben durch Gläubiger mehr - diese melden einmalig ihre Forderung beim Treuhänder an
(Einzel-) Zwangsvollstreckungen der Gläubiger werden zu Ruhen gebracht
alle Maßnahmen werden zentral bei einer Person (Treuhänder) gebündelt
Restschuldbefreiung nach 6 Jahren und damit Restforderungserlass mit Kosten und weiter ausflaufenden Zinsen
klare Regeln und hohe Freibeträge (insbesondere bei Familien) bezüglich der Abgabe des pfändbaren Betrages an die Gläubiger
Nachteile eines Insolvenzverfahren
Alle Nachteile, die man mit einer Insolvenz verbindet, stammen nicht aus der Insolvenz selbst, sondern sind Folge der Schulden. Man zahlt letztlich nur den Betrag an die Gläubiger, den man auch bei einer Zwangsvollstreckung an einen einzelnen Gläubiger zahlen müsste. Auch Lohnpfändungen und SCHUFA-Einträge sind Folge der Schulden, nicht jedoch des Insolvenzverfahrens.