Rechtsanwältin Tanja E. Rottmann
Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO
Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO
Das Problem: Überschuldung
Verbraucherinsolvenz
Pfändungstabelle
Vorteile
Pflichten des Schuldners
Beispielsfälle

4-köpfige Familie mit 2 Kindern

Einkommen Vater: € 2.000,- netto, Mutter: kein Einkommen, Kindergeld € 368,-, jetzige Rate € 500,-, Schulden € 30.000,-

In einem gerichtlichen Insolvenzverfahren müsste der Ehemann bei 3 Unterhaltspflichten € 45,73 von seinem Gehalt abführen. Das Kindergeld ist nicht pfändbar.

Dies ergibt nach 6 Jahren einen Rückzahlungsbetrag in Höhe von € 3.292,56. Die Restschulden in Höhe von € 26.707,44 nebst Zinsen wären erlassen.

Zusammenfassung:

Gerade bei Familien lohnt sich das Insolvenzverfahren aufgrund der hohen Freibeträge daher sehr schnell.

 

Singelperson, arbeitslos, € 1.100,- ALG I

Auch eine arbeitslose Person kann die Schuldenfreiheit erlangen. Hier besteht sodann die Pflicht, sich um eine angemessene Arbeit mit 2-3 Bewerbungen/Woche zu bemühen.

Bei 0 Unterhaltspflichten sind € 49,78 an die Gläubiger abzuführen. Dies geschieht durch eine Abtretung der ALG-Bezüge an den Treuhänder, der den pfändbaren Betrag sodann auf die Gläubiger verteilt.

 



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