In einem gerichtlichen Insolvenzverfahren müsste der Ehemann bei 3 Unterhaltspflichten € 45,73 von seinem Gehalt abführen. Das Kindergeld ist nicht pfändbar.
Dies ergibt nach 6 Jahren einen Rückzahlungsbetrag in Höhe von € 3.292,56. Die Restschulden in Höhe von € 26.707,44 nebst Zinsen wären erlassen.
Zusammenfassung:
Gerade bei Familien lohnt sich das Insolvenzverfahren aufgrund der hohen Freibeträge daher sehr schnell.
Singelperson, arbeitslos, € 1.100,- ALG I
Auch eine arbeitslose Person kann die Schuldenfreiheit erlangen. Hier besteht sodann die Pflicht, sich um eine angemessene Arbeit mit 2-3 Bewerbungen/Woche zu bemühen.
Bei 0 Unterhaltspflichten sind € 49,78 an die Gläubiger abzuführen. Dies geschieht durch eine Abtretung der ALG-Bezüge an den Treuhänder, der den pfändbaren Betrag sodann auf die Gläubiger verteilt.