Rechtsanwältin Tanja E. Rottmann
Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO
Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO
Das Problem: Überschuldung
Verbraucherinsolvenz
Pfändungstabelle
Vorteile
Beispielsfälle
Pflichten des Schuldners

Um die Restschuldbefreiung zu erlangen, muss der Schuldner folgende Pflichten erfüllen:

  • Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit
  • bei Arbeitslosigkeit: Bemühen um eine Arbeitsstelle durch 2-3 Bewerbungen/Woche
  • Angabe eines Erbes und hälftige Abführung an den Treuhänder
  • Mitteilung von Arbeitsplatz- / Wohnsitzwechsel
  • keinem Gläbiger darf ein Sondervorteil verschafft werden


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