Rechtsanwältin Tanja E. Rottmann
Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO
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Das Problem: Überschuldung
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Pfändungstabelle
Vorteile
Beispielsfälle
Pflichten des Schuldners
Pflichten des Schuldners
Um die Restschuldbefreiung zu erlangen, muss der Schuldner folgende Pflichten erfüllen:
Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit
bei Arbeitslosigkeit: Bemühen um eine Arbeitsstelle durch 2-3 Bewerbungen/Woche
Angabe eines Erbes und hälftige Abführung an den Treuhänder
Mitteilung von Arbeitsplatz- / Wohnsitzwechsel
keinem Gläbiger darf ein Sondervorteil verschafft werden
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